Tanz- und Bewegungstherapie

Anrechnen von Bildungsleistungen (AvB)


Sie möchten bereits erworbene Fähigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen an eine Ausbildung des iac Zürich anrechnen lassen? Durch unsere teilmodularisierte Ausbildungskonzeption sind wir in der Lage, frühere formell erworbene Bildungsleistungen an unsere Ausbildungen anzurechnen.


Wann kann ein Antrag auf AvB eingereicht werden?

Die Anrechnung von bereits erbrachten Bildungsleistungen (AvB) wird durch die Studierenden vor Beginn der Ausbildung beantragt. Der Antrag wird anhand der Unterlagen geprüft und durch ein persönliches Gespräch ergänzt. Dies kann zu einer Anrechnung von Bildungsleistungen führen.

Kosten

Der Administrative Aufwand für die Überprüfung einer Anrechnung von Bildungsleistungen (AvB) wird mit einem pauschalen Ansatz von CH 250.00 in Rechnung gestellt.

Lesen Sie hier die vollständigen Richtlinien.


Formular zum Einreichen von Bildungsleistungen