Tanz- und Bewegungstherapie

Höhere Fachprüfung Kunsttherapie

Die Höhere Fachprüfung Kunsttherapie HFP-KST bildet seit 2011 den reglementierten berufsqualifizierenden Abschluss für Kunsttherapeutinnen und -therapeuten aller Fachrichtungen in der Schweiz. Die Prüfung wird durch die OdA ARTECURA unter Aufsicht des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation, SBFI, ausgerichtet.


Formular Abklärung Vorberuf

Um zur Höheren Fachprüfung Kunsttherapie zugelassen zu werden, benötigen Sie einen einschlägigen tertiären Vorberuf.

Zulassungsvoraussetzungen

Die detaillierten Zulassungsbedingungen für die Höhere Fachprüfung Kunsttherapie, HFP-KST und die Frage nach einer möglichen Äquivalenzüberprüfung informeller Abschlüsse zum Erreichen der Sekundarstufe II entnehmen Sie bitte nachstehenden Dokumenten: