Gestaltungspädagogik

Voraussetzungen für die Ausbildung in Gestaltungspädagogik sind Offenheit und die Bereitschaft, sich in gestalterisches Neuland vorzuwagen.


Aufnahmeverfahren

  • Besuch des Einführungsseminars Gestaltungspädagogik (innerhalb der letzten 5 Jahre vor Anmeldung)
  • Verfassen eines Motivationsschreiben entlang eines Leitfadens (wird am Einführungsseminar abgegeben)
  • Bei Bedarf: Aufnahmegespräch mit der Ausbildungsleitung

Altersgrenze

keine

Quereinstieg

Nach Absprache mit der Ausbildungs- und Klassenleitung ist ein Quereinstieg ins 4. oder 5. Semester in Kombination mit dem SVEB-Lehrgang Ausbilder*in möglich.
Der Quereinsteig eignet sich für primär für Kunst- oder Designschaffende und Kunsthandwerker*innen, die zusätzlich methodisch-didaktische Kompetenzen aufbauen und eine zukünftige Vermittlungstätigkeit in ihrem angestammten Fachgebiet kontextualisieren wollen. 
Eine adäquate gestalterische Ausbildung und / oder langjährige prozessorientierte Praxis muss anhand eines Portfolios nachgewiesen werden.
Der Ausbildungsweg via Quereinstieg schliesst nach dem 3. Ausbildungsjahr mit einem Weiterbildungzertifikat und nach dem 4. Ausbildungjahr mit dem Diplom Gestaltungspädagogin/-pädagoge ab.